• Aktuelle Öffnungszeiten!

      Aktuelle Öffnungszeiten:

      Am Mittwoch, dem 07. Juni ist die Kneipe ab 18 Uhr nur für die Gäste vom Team-Quiz geöffnet! Der Termin ist bereits Ausgebucht!

      Am Do. 08. Juni bleibt die Kneipe geschlossen!
      (Fronleichnam) Von Freitag bis Sonntag, dem 16. bis 18. Juni, bleibt die Kneipe auf Grund der Stadtfestvorbereitungen ganztägig geschlossen! Ihr findet uns an unseren Ständen hinter der Bartholomäus Kirche!

      Mo.-Do.: 12:00 – 22:00 Uhr
      Fr.+Sa.: 12:00 – 01:00 Uhr

      Abendküche:
      Mo.-Do. 17:00 – 21:00 Uhr
      Fr.+Sa.: 17:00 -22:00 Uhr

      – Euer Team der Schuhfabrik

      Hier findet ihr unsere aktuelle Öffnungszeiten!

    • Hier geht es zum Online Vorverkauf:

    • Unsere aktuellen Angebote:

      Unser aktuelles Angebot:
      Unsere Getränkekarte
      Unsere Cocktailkarte
      Unsere Speisekarte!

      Tischreservierungen oder falls Ihr fragen habt unter: 02382 – 5288

       

    • Förderung „Dritte Orte“

      Wir freuen uns sehr über die Zusage der dreijährigen Förderung des Projektes „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“!

      Aktuelles zu unserem Projekt „Raum und Zeit für Veränderung“ findet ihr hier!

    Formulare

    Jugendschutz
    Laut dem Jugendschutzgesetz §4 und §5, gelten genaue Regeln für den Besuch im Bürgerzentrum Schuhfabrik. Laut §4 Absatz 1: „Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.“. Bei Veranstaltungen oder Konzerten gelten bei uns in der Regel laut §5, dass Kinder unter 16 Jahren unsere Kulturveranstaltungen bis spätestens 24 Uhr besuchen können.
    Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren kann eine volljährige Person durch die Eltern zum Erziehungsbeauftragten ernannt werden, welches den Besuch auch nach 24 Uhr erlaubt.

    Das Formular für die Weitergabe der Erziehungspflicht findet ihr hier!

    • Aufnahme in den Verein:

      Sie wollen uns unterstützen und Teil des Vereins sein? Dann können Sie folgenes Dokument ausfüllen und uns zukommen lassen! Aufnahme in den Verein