Ausstellung: Ist das Kunst oder kann das weg? Wir machen ernst!

Erbmasse Kunst Teil 2

Immer mehr Menschen erben Kunstwerke von den Eltern, Verwandten, Freunden und Bekannten und wissen nicht genau, wie sie mit dieser Erbmasse umgehen sollen. Was für einen Wert hat ein Kunstwerk, welchen ideellen und welchen monetären? Hat es vielleicht noch einen unbekannten Wert? Wird es auf den Dachboden gestellt oder ausgestellt? Darf ich das Kunstwerk verändern, wenn es mir so nicht gefällt? Welche Verantwortung obliegt mir als Erben gegenüber dem Werk? Und wie gehe ich damit um?

Zur Ausstellungseröffnung am 12. Februar um 19.00 Uhr wird Renate Bartsch, Rechtsanwältin und Notarin in Ahlen einführende Worte über die Erbmasse Kunst und das Erbrecht halten. Das Urheberrecht und die Frage, ob ich als Besitzer alles mit den Kunstwerken tun darf, wie ich möchte, wird ebenso zur Sprache kommen, wie die Frage: Darf das Land NRW Kunst verkaufen?

Das Bürgerzentrum Schuhfabrik lädt alle Menschen ein, sich mit einem geerbten Kunstwerk, an der zweiten Ausstellung zum Thema Erbmasse Kunst unter dem Motto „Ist das Kunst oder kann das weg? Wir machen Ernst!“ zu beteiligen. Jeder kann geerbte Kunstwerke, die der eigenen Meinung nach Kunst sind, bis zum 10. Februar 2015 im Bürgerzentrum vorbeibringen. In einer sogenannten Petersburger Hängung werden alle Kunstwerke, ob Malerei, Photographie, Zeichnung, Porzellan oder andere Objekte auf der Etage 1, dem Ausstellungsraum des Bürgerzentrums, ausgestellt.

Mit der Ausstellung „Ist das Kunst oder kann das weg? Wir machen Ernst!“ möchte das Bürgerzentrum Schuhfabrik neben der Vorstellung der einzelnen Werke, den Raum für andere Formen, Handlungsmöglichkeiten und Umgangsweisen mit der Erbmasse Kunst eröffnen und eine Diskussion anregen, die sich um das Erbe der Kunst dreht.

Um die Fragestellungen nach den Handlungsmöglichkeiten mit der geerbten Kunst zur Diskussion zu stellen und weiterzuführen, werden im Ausstellungszeitraum bis zum 12. März, dem Ausstellungsende, noch weitere Aktionen realisiert. Am 21. Februar von 15.00 Uhr -17.00 Uhr widmen sich drei Fachberater dem kunsthistorischen, ideellen und dem monetären Wert der geerbten Kunst. Jeder, der möchte, kann hier sein geerbtes Kunstwerk von dem Kunsthistoriker und Leiter der Galerie Münsterland in Emsdetten Dr. Stephan Trescher und den Praxis erfahrenen Kunst- und Antiquitätensachverständigen Dr. Silke Köhn und Dr. Oliver Gradel begutachten lassen.

Am 7. März von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr öffnet der Münsteraner Konzeptkünstler Ruppe Koselleck das Büro für „POSITION UND DISPOSITION“. Er realisiert effiziente Strategien der artifiziellen und monetären Wertsteigerung für den Nachlass. „Der neue Kontext der alten Kunst wird zu dem Kapital, was sie schon immer erben wollten“, so Koselleck.

Eine Diskussion, die so noch nicht geführt wurde. Das Projekt wird gefördert durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Wann: 12. Februar 2015

Uhrzeit: 19.00 Uhr

Wo: "etage eins"

Eintritt: Eintritt frei

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